Die Errichtung, der Betrieb und die Überwachung von Kesselanlagen sind in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den hierzu veröffentlichten Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) geregelt. Ergänzend können noch VdTÜV-Merkblätter wie die Richtlinie für die Aufstellung von Dampfkesselanlagen; Druckentlastungsflächen; Dampfkessel V-DK-007 herangezogen werden.
Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit.
Hier sind unter anderem folgende Punkte zu beachten: