Recht
Im gesetzlichen Rahmen ist das Wort Dampfkessel in Deutschland und Österreich ein Überbegriff für Dampf- und Heißwassererzeuger.
Heißwasserkessel sind nach den gleichen Regeln wie Dampfkesselanlagen zu errichten und zu betreiben. Demzufolge können auch Heißwasseranlagen überwachungspflichtige Anlagen sein und damit diversen rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen, welche bei der Herstellung der Komponenten, der Planung und dem Bau sowie dem Betrieb der Anlage beachtet und eingehalten werden müssen. Folgende Anforderungen kommen dabei von verschiedenen Ebenen der Gesetzgebung (und Überwachung):
- Europäische Richtlinien und Verordnungen, wie z.B. die Druckgeräterichtlinie, die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die Gasgeräteverordnung, die Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit, die Gefahrstoffrichtlinie und die Explosionsschutzrichtlinie
- Nationale, regionale und lokale Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, wie z.B. in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung, Emissions- und Immissionsgesetze (BImSchG, BImSchV, TA-Luft), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Gefahrstoffverordnung (GefStofV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Baurecht, Wasser/Gewässerschutz (VAwS), Brandschutz, ergänzende Emissionsanforderungen
Nachfolgend werden die für die Aufstellung und den Betrieb von Heißwasser- und Dampfkesselanlagen wichtigen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Normen beschrieben. Diese sind dabei in folgende Gruppen gegliedert:
- Herstellung von Kesselanlagen
- Emissions- und Immissionsschutzgesetze
- Genehmigungsrecht/Betriebserlaubnis
- Betrieb von Kesselanlagen
Dabei ist zu beachten, dass weitere EU-Richtlinien oder nationale Gesetze und Vorschriften gelten. Diese müssen individuell für jede Kesselanlage geprüft werden.
Das folgende Diagramm zeigt die grundsätzliche Vorgehensweise getrennt nach der Herstellung, für die europäisches Recht gilt, und den Betrieb, für den überwiegend nationales Recht Anwendung findet.
Vorgehensweise der Herstellung und des Betriebs anhand der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
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EU-Recht |
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Deutsches Recht |
DGRL: Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte
BetrSichV: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
ZÜS: Zugelassene Überwachungsstelle