Herstellung
Die Herstellung und der Vertrieb von Kesselanlagen sind durch die Umsetzung der Druckgeräterichtlinie (EU-Richtlinie 2014/68/EU) in nationales Recht geregelt. In Deutschland erfolgt dies in der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung). Darin werden die Auslegung, die Fertigung, der Werkstoff, die Prüfung und das Erstellen der Konformitätserklärung von Druckgeräten beschrieben und somit innerhalb der EU gültige, einheitliche Beschaffenheitsanforderungen festgelegt, die das freie Inverkehrbringen und damit den freien Warenhandel und eine erste Inbetriebnahme ermöglichen. Die Hersteller von Kesselanlagen müssen ihre Produkte einer Konformitätsbewertung unterziehen und können dann als Ergebnis eine Konformitätsbescheinigung ausstellen und ein CE-Kennzeichen anbringen.
In den Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie fallen geschlossene Bauteile wie z.B.
- Behälter
- Kessel
- Rohrleitungen
- Druckhaltende Ausrüstungsteile
- Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und aufgebaut sind, einschließlich der direkt angebrachten Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an andere Geräte
- Verteiler und Sammler
Eine wichtige Grenze, ob Kessel oder Druckbehälter unter die Druckgeräterichtlinie fallen, ist der maximal zulässige Betriebsüberdruck von 0,5 bar bzw. die maximal zulässige Temperatur von 110 °C (Sicherheitstemperaturbegrenzer). Alle Heißwasser- und Dampfkessel mit einem maximal zulässigen Betriebsüberdruck > 0,5 bar, bzw. einer maximal zulässigen Temperatur > 110 °C, werden in der Druckgeräterichtlinie entsprechend dem Anhang II, nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien eingestuft. Entscheidend für die Einstufung ist dabei das Produkt aus Wasserinhalt und zulässigem Betriebsüberdruck. Für fast alle Heißwasser- und Dampfkessel erfolgt eine Einstufung in die Kategorie IV.
Eine Ausnahme stellt der Unimat Heizkessel UT-L dar. Da dessen maximale Temperatur ≤ 110 °C (Sicherheitstemperaturbegrenzer) ist, fällt dieser nicht unter die nachfolgende Abbildung zur Einstufung von Heißwasser- und Dampfkesseln gemäß der Druckgeräterichtlinie in Modulkategorien, sondern unter die Gasgeräteverordnung. Diese Information ist im Hinblick auf die Betriebsüberwachung von Relevanz.
Einstufung von Heißwasserkesseln gemäß Druckgeräterichtlinie in Modulkategorien
Zahlreiche Zertifikate und Zulassungen der Produkte in über 140 Ländern weltweit zeugen von den hohen Qualitäts- und Produktionsstandards der Bosch Industriekessel GmbH. Alle Bosch Kessel, Kessel- und Kesselhauskomponenten entsprechen gültigen europäischen Richtlinien und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung, insbesondere der Druckgeräterichtlinie oder der Gasgeräteverordnung, basierend auf technischen Standards (u. a. EN-Normen wie die EN 12953). Die meisten Produkte und Komponenten sind EU-baumustergeprüft. Kundenindividuelle Lösungen erhalten eine Einzelabnahme durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Bosch Industriekessel führt seine Produkte entsprechend aktuellen nationalen Standards aus, z.B. EAC (Eurasische Zollunion), TSG G0001 (China), SVGW/VKF (Schweiz) und viele weitere. Die gesamte Ausrüstung nach EN 12953 für die Kesselsysteme ist für den Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung (BOSB 72h) zugelassen.
Die Bosch Industriekessel Fertigungsstandorte verfügen über die benötigten zertifizierten Arbeits- und Umweltschutz-Systeme sowie Qualitätsmanagement, z.B. EN ISO 9001, EN ISO 14001, EN ISO 45001, Modul D nach Druckgeräterichtlinie, oder MLSE (China). Zudem ist Bosch Industriekessel ein zertifizierter Hersteller der höchsten Qualitätsanforderungs-Stufe für Schweißungen nach EN ISO 3834 (Teil 2). Für gewellte Flammrohre liegt eine Verfahrenszulassung nach Druckgeräterichtlinie vor. Zulassungen als Wartungsunternehmen für Kesselanlagen und ein internationales Service-Netz ermöglichen den Service in über 140 Ländern weltweit, teilweise mit 24/7-Verfügbarkeit.