Aufstellraum

Im Folgenden werden einige grundlegende Anforderungen an den Kesselaufstellraum benannt. Die Angaben dienen lediglich als Hilfestellung für die Planung. Darüber hinaus sind alle relevanten nationalen und lokalen Vorschriften sowie einschlägigen Normen zu beachten.

Technische Information: Anforderungen an den Kesselaufstellraum – Hinweise für das Aufstellen von Kesseln und Kesselhauskomponenten

Grundsätzliche Anforderungen an den Aufstellraum

  • Der Aufstellraum ist sauber und frei von Staub und Tropfwasser zu halten.
  • Die Innentemperatur muss zwischen 5 °C und 40 °C betragen.
  • Unbefugten ist der Zutritt zum Kesselaufstellraum zu untersagen.
  • Schallschutzanforderungen sind nach den örtlichen Vorschriften zu gewährleisten.
  • Die Montage der Steuerschränke ist so durchzuführen, dass keinerlei Vibrationen oder Erschütterungen der Anlagenkomponenten auf die Steuerschränke übertragen werden können.
  • Die Aufstellung ist in Bereichen vorzunehmen, die die Steuerschränke vor unzulässiger Wärmeeinstrahlung schützen und die Zugänglichkeit bei gefahrdrohenden Zuständen sicher gestatten.
  • Es müssen möglichst einander gegenüberliegende Fluchtmöglichkeiten mit Not-Aus-Tastern vorhanden sein.
  • Es ist auf ausreichende Beleuchtung insbesondere im Bereich der Armaturen, Steuerschränke und der Sicherheitseinrichtungen zu achten.
  • Zudem sind elektrische Anschlussmöglichkeiten (Steckdosen) in ausreichender Menge vorzusehen, um Hilfsverbraucher für Service- und Wartungsarbeiten versorgen zu können.
  • An Wänden und Decken sollten Befestigungsmöglichkeiten für Rohrleitungen vorhanden sein.
  • Jeder Kesselaufstellraum sollte eine möglichst zusammenhängende freiliegende Außenwand- oder Deckenfläche von mindestens 1/10 der Grundfläche (bzw. den örtlichen Anforderungen entsprechend) haben, die bei Überdruck im Kesselaufstellraum wesentlich leichter nachgibt als die übrigen Umfassungswände. Bei Festlegung der Druckentlastungsfläche sind die nationalen und lokalen Vorschriften sowie die einschlägigen Normen zu beachten.
Beispielhafte Abbildung eines Kesselhauses (vereinfachte Darstellung)

Beispielhafte Abbildung eines Kesselhauses (vereinfachte Darstellung)

Ein­bringung

         

Zuluft (unten)

Abluft (oben)

 

Öl­versorgungs­modul OSM

System­steuerung SCO

 

Integrierter Abgas­wärme­tauscher ECO

Kessel­steuerung BCO

 

Brennwert­wärme­tauscher

Not-Aus-Taster

 

Schall­dämpfer

Kessel

 

Kamin

Gas­regelmodul GRM

 

Öltanks

Verteiler Vorlauf

 

Gas­übergabe­station

Verteiler Rücklauf

 

Druck­entlastungs­fläche

Flucht­weg

 

Druck­haltung

Vorlauf

Rücklauf

Gas

Öl

Zugänglichkeit

Kessel und Anlagenkomponenten sollten so angeordnet werden, dass die angebauten Armaturen, Sensorik und alle Revisionsöffnungen erreichbar bleiben. Eine Platzierung unmittelbar an einer Wand ist für den Kessel und auch einige Anlagenkomponenten nur bedingt sinnvoll. Insbesondere an der Bedienseite des Kessels und der Komponenten sollte auf einen freien Gang von mindestens 1 m Breite geachtet werden. Zudem muss auf eine ausreichende Höhe der begehbaren Flächen geachtet werden.

Fundament und Aufstellung

Folgende Anforderungen an das Fundament und die Aufstellung müssen gewährleistet sein:

  • Es ist dafür zu sorgen, dass der Boden am Aufstellort absolut eben (Ebenheitstoleranz in Anlehnung an DIN 18202) und ausreichend belastbar ist.
  • Bei der Berechnung der Tragfähigkeit des Fundaments ist das maximale Betriebsgewicht der betreffenden Komponente zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Betriebsgewichts müssen zusätzliche Anbauten (z.B. Steuerschrank, Brenner, Schalldämpfer, Abgasleitungen) entsprechend berücksichtigt und deren Gewichte addiert werden. Das Betriebsgewicht entspricht dem Gewicht der Komponente im gefüllten Zustand.
  • Befindet sich der Kessel in einer Erdbebenzone, sind entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen, z.B. erdbebensichere Verankerung oder Versteifung des Kesselkörpers schon in der Produktion (auch in Deutschland relevant)
  • Vorhandene Bodenkanäle sind abzudecken und mit Entwässerungseinrichtungen auszurüsten.
  • Die Einbringöffnung in den Kesselaufstellraum ist gemäß den Abmessungen der einzelnen Komponenten auszuführen. Zum Bewegen von schweren Geräten sind geeignete Hebezeuge im Kesselaufstellraum vorzusehen.
  • Sofern wegen Körperschall eine Entkopplung zwischen Aufstellplatz und Anlage erforderlich ist, sind Schalldämmstreifen vor dem Aufstellen der Anlage unterzulegen.

Zu- und Abluftöffnungen

Die Zuluft muss frei von Fremdstoffen sein, sie darf weder Staub noch korrosive oder explosive Bestandteile, wie zum Beispiel Lösungsmittel oder Kältemittel, enthalten.

Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum (raumluftabhängiger Betrieb)

Bei Entnahme der Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, was bei den meisten Kesselanlagen der Fall ist, werden ausreichende Zuluft- und Abluftöffnungen benötigt.

Die Anordnung der Zuluftöffnung erfolgt im Idealfall im Bereich der Kesselrückseite. Ist dies aus baulichen Gründen nicht möglich, sind Leitbleche bzw. Blechkanäle innerhalb des Kesselaufstellraums zur Umlenkung der Ansaugluft zu installieren. Bei der Planung der Zuluftöffnungen muss auch die Anordnung frostempfindlicher Anlagenkomponenten (z.B. Wasseraufbereitung) berücksichtigt werden, die nicht im unmittelbaren Zuluftstrom aufgestellt werden dürfen.

Es müssen auch Abluftöffnungen vorgesehen werden. Diese dienen zur Abfuhr der Stauwärme, die auch bei geringen Wärmeverlusten im Kesselhaus vorhanden ist und sich unterhalb der Decke sammelt.

Zuluftöffnungen sollten 500 mm über dem Kesselraumboden, Abluftöffnungen an der höchsten Stelle des Aufstellraumes angebracht sein. Dabei ist für Querlüftung zu sorgen.

Zu- und Abluftöffnungen sind so auszulegen, dass im Kesselaufstellraum ein Druck von ±0 mbar vorliegt. Nachstehende Berechnungsformeln gelten als unverbindliche Empfehlung. Eine Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungs- oder Baubehörde durch den Anlagenerrichter ist zwingend erforderlich. Zusätzliche Verbraucher von Zuluft (z.B. Kompressoren) sind bei der Größenbestimmung zu berücksichtigen. Bei Abhitzekesseln in Verbindung mit einem abwärmeerzeugenden Aggregat (BHKW bzw. Gasturbine) sind zusätzliche Hinweise des Herstellers zu beachten.

Gruppe

Grenzen

Zu­luftquerschnitte (Formel)

GR 1

Q· ≤ 2 000 kW

AGR 1 = 300 + (Q· – 50) ∙ 2,5

GR 2

2 000 kW < Q· ≤ 20 000 kW

AGR 2 = 5 175 + (Q· – 2 000) ∙ 1,75

GR 3

20 000 kW < Q·

AGR 3 = 36 675 + (Q· – 20 000) ∙ 0,88

AGR Freier Querschnitt [cm²]
Q· Wärmeleistung

Das Seitenverhältnis soll maximal 1:2 betragen. Die erforderlichen Abluftquerschnitte entsprechen jeweils 60 % der Zuluftquerschnitte.

Die angegebenen Querschnitte sind als freie Öffnungen (Nettoquerschnitte) einzuplanen. Verschattungen durch Gitter oder Lamellen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Bei Verwendung von Brennern, die bei Volllast mit erhöhtem Luftüberschuss betrieben werden (z.B. Oberflächenbrenner), müssen die Zuluftquerschnitte vergrößert werden.

Verbrennungsluft von außerhalb des Aufstellraums (raumluftunabhängiger Betrieb)

Ist im Kesselhaus keine ausreichende Zuluftöffnung vorhanden, wird die Verbrennungsluft für die Feuerung raumluftunabhängig z.B. über Luftkänale aus anderen Räumen oder aus dem Freien angesaugt. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Aufstellung des Gebläses in einem anderen Raum (z.B. im Keller oder einem Nebenraum) erfolgt.

Hierfür sind folgende besonderen Randbedingungen zu beachten:

  • Luftleitungen und Abgasleitungen sind getrennt voneinander zu verlegen.
  • Luftleitungen müssen strömungsgünstig geführt werden. Es ist auf ausreichende Dimensionierung hinsichtlich des Druckverlusts zu achten. Der Druckverlust muss bei der Feuerungsauslegung berücksichtigt werden.
  • Zur Überwachung der zuluftseitigen Druckverhältnisse in den Luftkanälen ist eine Unterdrucküberwachung über einen Druckbegrenzer besonderer Bauart auf der Saugseite des Verbrennungsluftgebläses notwendig. Durch diese Drucküberwachung wird sichergestellt, dass ausreichend Luft für eine stabile Verbrennung zur Verfügung steht.
  • Bei Außenluftansaugung sind die Zuluftkanäle wind- und regengeschützt zu gestalten. Die Außenluftansaugung ist mit ausreichend Abstand zum Schornsteinaustritt anzuordnen, um eine Ansaugung von Abgasen zu vermeiden.
  • Eventuell anfallendes Kondensat in den Luftansaugkanälen muss sicher vor dem Verbrennungsluftgebläse abgeführt werden.
  • Zur Sicherstellung der zugelassenen Verbrennungslufttemperatur ist bei Außenluftansaugung ein Heizregister zur Temperatursteuerung der angesaugten Verbrennungsluft notwendig. Die Verbrennungslufttemperatur ist dabei mittels Sicherheitstemperaturbegrenzer auf zu niedrige und zu hohe Temperatur zu überwachen. Wird die maximal zulässige Temperaturschwankung überschritten, ist eine Sauerstoffregelung für die Feuerungsanlage notwendig.
  • Um die maximal zulässige Temperatur im Kesselaufstellraum wegen des fehlenden Luftaustausches nicht zu überschreiten, ist aufgrund der Leitungs- und Strahlungsverluste der verbauten Aggregate und Rohrleitungen gegebenenfalls eine eigene Belüftung für das Kesselhaus vorzusehen.
  • Um die Aufkonzentration von giftigen Gasen durch Undichtigkeiten im kompletten Abgasweg im Kesselaufstellraum zu verhindern, sind selbstüberwachende CO-Überwachungen vorzusehen und in die Kesselsicherheitskette einzubinden. Abhängig von der Kesselgröße sind mehrere Überwachungen notwendig: Einmal in Brennernähe, einmal am Kesselende, weitere Überwachungen je nach Ausführung des Abgassystems.
  • Je nach eingesetzten Brennstoffen sind ggf. weitere Maßnahmen wie eine Sauerstoffregelung mit Sicherheitsabschaltung und verkürzte Prüfintervalle zur Beurteilung der Dichtheit des Abgassystems notwendig.

Rohrleitungen

Rohrleitungen müssen entsprechend nationalen und lokalen Vorschriften sowie einschlägigen Normen unter Berücksichtigung der sich ergebenden Druckverluste und Strömungsgeschwindigkeiten ausgelegt werden.

Anhaltswerte zu Dimensionierung, Auswahl der Werkstoffe und vielen weiteren Aspekten sind im Kapitel Technik zu finden.


Info zu Rohrleitungen