Unterscheidung Heißwasserkessel und Heizkessel
Sowohl im täglichen Leben als auch im technischen Umfeld werden die Begriffe Heißwasser und Heizungswasser oft bedeutungsgleich verwendet. Dabei sind unterschiedliche Definitionen vorhanden, die eine Abgrenzung und eine eindeutige Unterscheidung manchmal schwierig gestalten.
Im normalen (nichttechnischen) Sprachgebrauch wird für erwärmtes Trink- oder Brauchwasser schon ab 60 °C aufgrund der Verbrühungsgefahr von Heißwasser gesprochen.
In der Kesseltechnik liegt diese Grenze jedoch bei einer maximal zulässigen Temperatur von 110 °C. Liegt die maximal zulässige Temperatur, also die Einstellung des Sicherheitstemperaturbegrenzers oberhalb von 110 °C, spricht man von Heißwasserkesselanlagen. Liegt die Einstellung des Sicherheitstemperaturbegrenzers bei maximal 110 °C, spricht man von Heizkesselanlagen.
Die maximal zulässige Temperatur in der Anlage stellt eine wichtige rechtliche Grenze dar, welche die Auslegung, die Fertigung, die CE-Kennzeichnung, die Errichtung und den Betrieb einer Heißwasser- und Heizkesselanlage in allen genannten Bereichen ganz wesentlich beeinflusst.
Diese Grenze ist in der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU mit einem maximal zulässigen Überdruck von über 0,5 bar (relevant für Dampf) oder einer maximal zulässigen Temperatur von 110 °C (relevant für Wasser) definiert.
Für Wasser liegt die Siedetemperatur bei einem Überdruck von 0,5 bar bei 110 °C.
Alle Heißwasserkesselanlagen, deren Sicherheitstemperaturbegrenzer über 110 °C eingestellt sind, fallen also unter die Druckgeräterichtlinie und werden hinsichtlich rechtlicher Vorschriften wie Dampfkesselanlagen behandelt. Diese Einstufung gilt nicht nur für den Kessel selbst, sondern für alle in der Heißwasserkesselanlage verwendeten Bauteile wie Armaturen, Rohrleitungen und Wärmetauscher bei den Verbrauchern.
Wärmeerzeuger welche sich im Bereich ≤110 °C Absicherungstemperatur befinden, fallen unter die Gasgeräteverordnung 2016/426/EU, bzw. werden nach Gasgeräteverordnung zertifiziert. In diesen Anlagen können im Betrieb maximale Vorlauftemperaturen bis 103 °C erreicht werden und sie sind hinsichtlich ihrer Kosten neben der Errichtung auch in Beaufsichtigung und Überwachung etwas günstiger.
In der Bosch Planungsunterlage sind Heißwasser und Heizanlagen gleichermaßen gemeint, wenn einer der beiden Begriffe eingesetzt ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn Unterschiede vorhanden sind.