Abgassystem
Die Abgasanlage beginnt am Ende des Kessels oder Abgaswärmetauschers und hat die Aufgabe die bei der Verbrennung entstehenden Abgase sicher an die Umgebung abzuleiten. Hierzu zählen die Abgasleitungen innerhalb und außerhalb des Kesselraumes, der Schornstein und vorhandene zusätzliche Einbauten wie Kompensatoren, Schalldämpfer oder Abgasklappen.
Alle Komponenten einer Feuerungsanlage, beginnend beim Brenner mit dem zugehörigen Gebläse über den Kessel, Abgaswärmetauscher, Abgasleitungen, Schalldämpfer bis hin zum Schornstein, müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt sein. Nur dann ist in allen Betriebszuständen und auf Dauer ein einwandfreier Betrieb gewährleistet. Fehlende Abstimmung oder falsche Ausführung einzelner Komponenten führen im Gesamtsystem zu Vibrationen, Geräuschen, erhöhten Emissionen oder einer instabilen Verbrennung.
Abgasanlagen müssen entsprechend den nationalen und lokalen Vorschriften sowie einschlägigen Normen ausgelegt werden.
Allgemeine Anforderungen an Abgasanlagen in und an Gebäuden sind in der DIN EN 1443 festgelegt.
Die Ausführung der Abgasanlagen muss dem lokal geltenden Baurecht sowie der DIN V 18160 entsprechen.
Für freistehende Schornsteine gelten neben dem Baurecht die DIN 1056, die DIN 4133 und die DIN EN 13084-1.
Festlegungen zur strömungstechnischen Bemessung sind den Normen DIN EN 13384 für Abgasanlagen in und an Gebäuden bzw. DIN EN 13084-1 für freistehende Schornsteine zu entnehmen.
Abgaskanäle müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und widerstandsfähig gegen Abgas- und Wärmeeinwirkung sein. Das Material der kompletten Abgasanlage für Heißwasserkessel muss für Temperaturen bis 350 °C geeignet sein.
Bei einem Abhitzekessel zur Abwärmenutzung von Abgasen aus einem BHKW bzw. einer Gasturbine, oder wenn der Kessel mit einem vierten Zug ausgestattet ist, muss die Abgasanlage für die jeweils höchste Temperatur der Gesamtanlage geeignet sein.
An die Auslegung des Abgassystems und die Höhe des Schornsteins werden oft zusätzliche länderspezifische Anforderungen gestellt.