Druckbegrenzer / Druckstaffeldiagram

Bei der Festlegung des maximal zulässigen Betriebsüberdrucks der einzelnen Komponenten der Gesamtanlage müssen daher die maximal zulässige Vorlauftemperatur, die geodätischen Höhenlagen der Anlagenkomponenten und die für die Sicherheit und Regelung der Anlage notwendigen Schaltabstände berücksichtigt werden.

Arbeitsbereich Druckhaltung

Der Arbeitsbereich der Druckhaltung bei Heißwasser- und Heizkesseln wird bestimmt, um sicherzugehen, dass der Druck im Heizungssystem innerhalb definierter Grenzen bleibt.

Der maximale Systemdruck, bzw. Arbeitsbereich der Druckhalteanlagen wird von den baulichen und sicherheitstechnischen Grenzen der Anlage bestimmt, einschließlich des zulässigen Betriebsdrucks aller Komponenten, des Sicherheitsventil-Einstelldrucks, der geodätischen Höhe, der thermischen Ausdehnung des Wassers sowie der lokalen geltenden Normen und Vorschriften.


Info zu Druckhaltesysteme

Minimaldruckbegrenzer

Aufgabe des Minimaldruckbegrenzers (pmin) ist es, das Kesselsystem abzuschalten, bevor der Druck im System so weit absinkt, dass es zu Ausdampfen an kritischen Stellen (geodätisch höchsten Stellen) im Heißwassernetz kommt. Dies ist der minimale Betriebsüberdruck, damit am höchsten Punkt der Anlage gerade noch keine Verdampfung auftreten kann.

Die Einstellung von pmin wird in der Regel wie folgt durchgeführt:

pmin = Siededruck (bei Ansprechtemperatur Sicherheitstemperaturbegrenzer) + geodätische Höhe [in bar] (größte Aufstellhöhe eines Verbrauchers oder einer Netzleitung über dem Kessel bzw. der Druckhaltung) + Sicherheitszuschlag (ca. 0,2 bar bzw. entsprechend der nationalen Vorschriften)

Berechnung

Beispiel: Sicherheitstemperaturbegrenzer auf 120 °C eingestellt (120 °C entsprechen einem Siededruck von 0,99 bar) und der höchste Verbraucher liegt geodätisch 15 m über dem Kesselniveau.

15 m geodätische Höhe entspricht bei 120 °C einem Druck von:

p = ϱ g h = 943,1 kg m3 9,81 15  m = 138.777  Pa = 138.777 100.000 = 1,39  bar

ϱ Dichte Wasser bei Siedetemperatur 120 °C [kg/m³]

g Erdbeschleunigung 9,81 [m/s²]

h geodätische Höhenlage [m]

Bei einem Sicherheitszuschlag von 0,2 bar ergibt sich:

pmin = 0,99 + 1,39 + 0,2 = 2,58 bar

Maximaldruckbegrenzer

Der Maximaldruckbegrenzer (pmax) hat die Aufgabe die Beheizung abzuschalten, in diesem Fall, bevor das Sicherheitsventil anspricht.

Die Einstellung von pmax wird in der Regel wie folgt durchgeführt:

Bei Kesseln mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer ≤ 110 °C:

pmax = Sicherheitsventilansprechdruck – 0,2 bar

 
Berechnung

Abstufung der Betriebsüberdrücke für Heizkessel (prozentual vom maximal zulässigen Betriebsüberdruck)

pSIV

Sicherheitsventilansprechdruck

bar

0,2 bar

Sicherheitsabstand zum Druckbegrenzer max.

pmax

Druckbegrenzer max

9,8 bar

pe

Arbeitsbereich der Druckhaltung

9,0 bar

pe: Enddruck der Druckhaltung (10% vom Sicherheitsventilansprechdruck; min. 0,5 bar)

bar

pa

8,0 bar

pa: Anfangsdruck der Druckhaltung

0,3 bar

Sicherheitszuschlag der Druckhaltung

po = pmin

Druckbegrenzer min.

7,7 bar

Mindestbetriebsüberdruck

0,2 bar

Sicherheitsabstand Druckbegrenzer min.

Maximaler Druck für die geod. Höhe

7,5 bar

pSTB

Sattdampfdruck zu TSTB

0,43 bar

TSTB

Sicherheitstemperaturbegrenzer

Druck für geodätische Höhe

7,07 bar

Druck der sich aus dem Höhenunterschied zwischen der Lage der Druckhaltung und dem höchsten Punkt der Heizungsanlage ergibt

Geodätische Höhe max.

74,7 m

Maximaler geod. Höhenunterschied zwischen der Druckhaltung und dem höchsten Punkt der Heizungsanlage

Zusammenhang Sicherheitsventilansprechdruck und Einstellungen Druckbegrenzung für Heizkesselanlagen (STB ≤ 110 °C)

Bei Kesseln mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer > 110 °C:

pmax = Sicherheitsventilansprechdruck – 10 %

 
Berechnung

Abstufung der Betriebsüberdrücke für Heißwasserkessel nach DGRL (prozentual vom maximal zulässigen Betriebsüberdruck)

pSIV

Sicherheitsventilansprechdruck

bar

1,0 bar

Sicherheitsabstand 10 % vom SIV; min. 0,5 bar

pmax

Druckbegrenzer max

9,0 bar

0,5 bar

Sicherheitsabstand Druckbegrenzer max.

pe

Arbeitsbereich der Druckhaltung

8,5 bar

pe: Enddruck der Druckhaltung

bar

pa

7,5 bar

pa: Anfangsdruck der Druckhaltung

0,3 bar

Sicherheitszuschlag der Druckhaltung

po = pmin

Druckbegrenzer min.

7,2 bar

Mindestbetriebsüberdruck

0,2 bar

Sicherheitsabstand Druckbegrenzer min.

Maximaler Druck für die geod. Höhe

7,0 bar

pSTB

Sattdampfdruck zu TSTB °C

2,61 bar

TSTB

Sicherheitstemperaturbegrenzer

Druck für geodätische Höhe

4,39 bar

Druck der sich aus dem Höhenunterschied zwischen der Lage der Druckhaltung und dem höchsten Punkt der Heizungsanlage ergibt

Geodätische Höhe max.

46,4 m

Maximaler geod. Höhenunterschied zwischen der Druckhaltung und dem höchsten Punkt der Heizungsanlage

Zusammenhang Sicherheitsventilansprechdruck und Einstellungen Druckbegrenzung für Heißwasserkesselanlagen (STB > 110 °C)

Druckstaffeldiagramm

Der Ausgangspunkt für die Einstellung des Systems ist die höchste benötigte Vorlauftemperatur der Verbraucher, z.B. 85 °C. Um den Regelbereich der Feuerungsleistungsregelung gut abdecken zu können, muss die Einstellung des Sicherheitstemperaturbegrenzers mit mindestens 7K Aufschlag auf die Vorlauftemperatur, also auf mindestens 92 °C, erfolgen. Bei Heizkesseln, die der Gasgeräterichtlinie unterliegen, wird der Sicherheitstemperaturbegrenzer häufig auf die maximale zulässige Temperatur von 110 °C eingestellt.

Der Siededruck für 110 °C beträgt 0,43 bar.

  • Zu den 0,43 bar muss die geodätische Höhe addiert werden, in diesem Beispiel mit 74,7 m angegeben. Die geodätische Höhe ist der reale Höhenunterschied zwischen der Lage der Druckbegrenzer am Kessel und dem höchsten Punkt der Anlage. Die geodätische Höhe muss mithilfe der Dichte des Mediums in einen Druck umgerechnet werden. Die Bestimmung der Dichte erfolgt bei maximaler Temperatur (Sicherheitstemperaturbegrenzer).
  • Es ist zudem ein Sicherheitsabstand von 0,2 bar zum Druckbegrenzer min. aufzuschlagen.
  • Der Mindestabstand vom Druckbegrenzer min. am Kessel zum Arbeitsbereich der Druckhaltung beträgt 0,3 bar.
  • Der Arbeitsbereich der Druckhaltung ist abhängig von der Art der Druckhaltung, in diesem Fall 1,0 bar.
  • Der Mindestabstand vom höchsten Druck (Enddruck) des Arbeitsbereichs der Druckhaltung und dem Ansprechdrucks des Sicherheitsventils beträgt 10 % vom Ansprechdruck des Sicherheitsventils, jedoch mindestens 0,5 bar.
  • Der Druckbegrenzer max. wird mit einem Sicherheitsabstand von 0,2 bar vom Sicherheitsventilansprechdruck eingestellt.

Damit ergibt sich ein Sicherheitsventilansprechdruck von 10 bar, oder anders ausgedrückt kann bei einem Sicherheitsventilansprechdruck von 10 bar die maximale geodätische Höhe 74,7 m betragen.

Die Druckstufe des Kessels muss gleich oder über dem Sicherheitsventilansprechdruck liegen.


Info zu Druckhaltesysteme

Liegen die Druckbegrenzer max. und min. von Kessel und Druckhalteanlage auf unterschiedlichen geodätischen Höhen, muss dies bei der Einstellung der maximalen und minimalen Werte an der Druckhalteanlage berücksichtigt werden.

Die geodätische Höhe berücksichtigt den Unterschied zwischen der Aufstellhöhe der Druckhaltung und dem höchsten Punkt der Anlage

Die geodätische Höhe berücksichtigt den Unterschied zwischen der Aufstellhöhe der Druckhaltung und dem höchsten Punkt der Anlage