Dampfkessel­anlagen sind meistens überwachungspflichtige Anlagen und unterliegen diversen rechtlichen Rahmenbedingungen, welche bei der Herstellung der Komponenten, der Planung und dem Bau sowie dem Betrieb der Anlage beachtet und eingehalten werden müssen. Folgende Anforderungen kommen dabei von allen Ebenen der Gesetzgebung (und Überwachung):

  • Europäische Richtlinien und Verordnungen, wie z. B. die Druckgeräterichtlinie, die Maschinenricht­linie, die Niederspannungs­richtlinie, die Gasgeräterichtlinie, die Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit, die Gefahrstoffrichtlinie und die Explosions­schutzrichtlinie
  • Nationale Gesetze und Verordnungen, wie z. B. die Betriebssicherheits­verordnung, Emissions- und Immissionsgesetze (BImSchG, BImSchV, TA-Luft), Arbeits­schutzgesetz (ArbSchG), Gefahrstoffver­ordnung (GefStofV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Regionale und lokale Vorschriften, wie z. B. Baurecht, Wasser/Gewässerschutz (VAwS), Brandschutz, ergänzende Emissions­anforderungen

Nachfolgend werden die für die Aufstellung und den Betrieb einer Dampfkesselanlage wichtigen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Normen beschrieben. Diese sind dabei in folgende Gruppen gegliedert:

  • Herstellung von Kesselanlagen
  • Emissions- und Immissions­schutzgesetze
  • Genehmigungsrecht/Betriebserlaubnis
  • Betrieb von Kesselanlagen

Dabei ist zu beachten, dass weitere EU-Richtlinien oder nationale Gesetze und Vorschriften gelten.

Das folgende Diagramm zeigt die grundsätzliche Vorgehensweise getrennt nach der Herstellung, für die europäisches Recht gilt, und den Betrieb, für den überwiegend nationales Recht Anwendung findet.

Vorgehensweise der Herstellung und des Betriebs anhand der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Vorgehensweise der Herstellung und des Betriebs anhand der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU IV)

     

EU-Recht

           

Deutsches Recht


DGRL: Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte
BetrSichV: Verordnung über Sicherheit und Gesundheits­schutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
ZÜS: Zugelassene Überwachungsstelle

IV) TÜV Rheinland