Die Einleitbedingungen für Abwasser ins öffentliche Kanalnetz sind üblicherweise von den Kommunen reglementiert. In Deutschland sind pH-Werte zwischen 6,5 ... 10 und Kanaleinleittemperaturen von 35 °C üblich.
Die aus der Abschlammung und der Absalzung anfallenden heißen und unter Druck stehenden Abwässer aus dem Kessel müssen vor Einleitung in die Kanalisation gekühlt werden. Dies geschieht in einem sogenannten Abschlammbehälter, in welchen heiße Abwässer über zwei Anschlussstutzen (jeweils ein Stutzen für Abwässer über/unter 100 °C) eingeleitet werden. Im Behälter entsteht Entspannungsdampf, welcher über Dach ins Freie geführt wird. Das verbleibende Abwasser wird vor der Einleitung in den Kanal auf die zulässige Kanaleinleittemperatur durch Beimischung von kühlem Wasser abgekühlt.
Ablasswasser-, Entspannungs- und Kühlungsmodul BEM
Entspannungsdampfleitung über Dach
Temperaturmessaufnehmer
Anschluss für Kühlwasser (inkl. Temperaturregelarmatur)
Ablass zum Entleeren
Anschluss für Abwässer < 100 °C
Ablauf zum Kanal
Anschluss für Abwässer > 100 °C
Da die Abwässer viel Energie mit sich führen, welche auf Temperaturen von etwa 100 °C genutzt werden können, sollte auf Grund der geringen Amortisationszeit der Einsatz eines Wärmerückgewinnungsmoduls ins Auge gefasst werden.
Info zu Absalzen und Abschlammen
Abgaskondensat fällt zeitweise beim Anfahren der Kesselanlage aus dem kalten Zustand und ständig bei der Brennwertnutzung mittels Brennwert-Economiser an. Dieses Kondensat ist sauer (ph-Wert < 4) und muss vor der Einleitung in den Kanal neutralisiert werden um die Einleitbedingungen für Abwasser ins öffentliche Kanalnetz einzuhalten.
Abhängig von der anfallenden Kondensatmenge werden hierfür Granulat- oder Flüssigneutralisationsanlagen eingesetzt.