Kennzeichnung

Rohrleitungen

Die Rohr­leitungs­kennzeichnung erfolgt in Deutschland nach der DIN 2403. Die Kennzeichnung muss in angemessenen Abständen an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten angebracht sein und folgende Elemente beinhalten:

  • Durchflusspfeil
  • Durchflussstoff (Wort, chemische Formel, Kennzahl oder Kurzzeichen)
  • Gefahrenpiktogramm, falls zutreffend (z. B. bei brennbaren Gasen/Flüssigkeiten, Säuren und Laugen)

Info zu Gefahrstoffe

 

Durchflussstoff

Gruppe

Gruppenfarbe

Zusatzfarbe

Schrift/Pfeil/Randfarbe

Wasser

1

Grün

Weiß

Wasserdampf

2

Rot

Weiß

Luft

3

Grau

Schwarz

Brennbare Gase

4

Gelb

Rot

Schwarz

Nichtbrennbare Gase

5

Gelb

Schwarz

Schwarz

Säuren

6

Orange

Schwarz

Laugen

7

Violett

Weiß

Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe

8

Braun

Rot

Weiß

Nichtbrennbare Flüssigkeiten und Feststoffe

9

Braun

Schwarz

Weiß

Sauerstoff

0

Blau

Weiß

Kennzeichnung von Rohrleitungen nach DIN 2403

Gruppenfarbe/Zusatzfarbe

Kennfarben nach DIN 5381

Grün

RAL 6032 Signalgrün

Rot

RAL 3001 Signalrot

Grau

RAL 7004 Signalgrau

Gelb

RAL 1003 Signalgelb

Orange

RAL 2010 Signalorange

Violett

RAL 4008 Signalviolett

Braun

RAL 8002 Signalbraun

Blau

RAL 5005 Signalblau

Schwarz

RAL 9004 Signalschwarz

Weiß

RAL 9003 Signalweiß

Kennfarben nach DIN 5381

Gefahrstoffe

Die Gefahrenpiktogramme (Gefahrstoff­kennzeichnungen) sind gemäß der europäischen CLP-Verordnung umzusetzen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) passt die EU-Rechtsvorschriften an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) an.