Die Rohrleitungskennzeichnung erfolgt in Deutschland nach der DIN 2403. Die Kennzeichnung muss in angemessenen Abständen an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten angebracht sein und folgende Elemente beinhalten:
Info zu Gefahrstoffe
Durchflussstoff
Gruppe
Gruppenfarbe
Zusatzfarbe
Schrift/Pfeil/Randfarbe
Wasser
1
Grün
–
Weiß
Wasserdampf
2
Rot
Luft
3
Grau
Schwarz
Brennbare Gase
4
Gelb
Nichtbrennbare Gase
5
Säuren
6
Orange
Laugen
7
Violett
Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe
8
Braun
Nichtbrennbare Flüssigkeiten und Feststoffe
9
Sauerstoff
0
Blau
Kennzeichnung von Rohrleitungen nach DIN 2403
Gruppenfarbe/Zusatzfarbe
Kennfarben nach DIN 5381
RAL 6032 Signalgrün
RAL 3001 Signalrot
RAL 7004 Signalgrau
RAL 1003 Signalgelb
RAL 2010 Signalorange
RAL 4008 Signalviolett
RAL 8002 Signalbraun
RAL 5005 Signalblau
RAL 9004 Signalschwarz
RAL 9003 Signalweiß
Die Gefahrenpiktogramme (Gefahrstoffkennzeichnungen) sind gemäß der europäischen CLP-Verordnung umzusetzen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) passt die EU-Rechtsvorschriften an das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) an.